PUMA RUNYOUR CITY– RUNNING EXPERIENCE („Laufveranstaltung“)
Teilnahmebedingungen
1. VeranstalterVeranstalter der PUMA RUN YOUR CITY Veranstaltungen ist die PUMACentral Europe GmbH, Puma Way 1, 91074 Herzogenaurach, Deutschland („PUMA“).
2. Zustimmung zu diesen TeilnahmebedingungenMit der Anmeldung zu einer PUMA RUN YOUR CITY Veranstaltung über die hierfür vorgesehene Anmeldeseite und der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung bestätigen die teilnehmenden Personen, diese Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben und ihnen vollständig und bedingungslos zuzustimmen.
3. TeilnahmeberechtigungAlle teilnehmenden Personen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein und dürfen weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
Beschäftigte des Veranstalters, dessen Vertragspartner oder an der Durchführung der Veranstaltung beteiligte Personen sowie deren verbundene Unternehmen, Familienmitglieder und weitere Personen desselben Haushalts (unabhängig von einer bestehenden Verwandtschaft) sind nicht teilnahme- oder gewinnberechtigt.
Die teilnehmenden Personen gewährleisten, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, teilnehmende Personen bei einer Verletzung dieser Teilnahmebedingungen auszuschließen oder zu disqualifizieren. Ebenso können teilnehmende Personen aufgrund der Nutzung unerlaubter Hilfsmittel oder sonstigen Fehlverhaltens von der Teilnahme ausgeschlossen oder disqualifiziert werden.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder unvollständige, unzutreffende oder falsche Angaben bei der Anmeldung machen.
4. Zeitraum und Ort der VeranstaltungDie PUMA RUN YOUR CITY Veranstaltungen finden zu den jeweils im Rahmen der Anmeldung bzw. auf der jeweiligen Veranstaltungsseite kommunizierten Terminen, Uhrzeiten und Veranstaltungsorten statt.
Die für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Informationen zu Datum, Uhrzeit, Treffpunkt und Veranstaltungsort sind Bestandteil der Veranstaltungsinformationen.
5. Teilnahme an der VeranstaltungUm an einer PUMA RUN YOUR CITY Veranstaltung teilzunehmen, müssensich die teilnehmenden Personen über die jeweils vorgesehene Anmeldemöglichkeitregistrieren und die Teilnahmebedingungen sowie die entsprechendenDatenschutzinformationen lesen und bestätigen.
Im Rahmen der Veranstaltung können die teilnehmenden Personen aneinem gemeinsamen Lauf teilnehmen. Die konkrete Laufdistanz, Route sowieweitere Informationen zum Ablauf werden im Rahmen der jeweiligenVeranstaltungsbeschreibung bzw. vor Ort kommuniziert.
Die Teilnahme ist ausschließlich für die jeweils angemeldetePerson möglich. Eine Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nurzulässig, sofern dies vom Veranstalter ausdrücklich gestattet wird.
6. Haftungsbeschränkung, HaftungsausschlussDer Veranstalter ist insoweit unbegrenzt haftbar, als derSchadensgrund auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit basiert. Ferner haftet derVeranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten,deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für dieVerletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung desVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmendePerson regelmäßig vertraut (sog. Kardinalspflichten).
Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässigeVerletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Dievorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben,Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für dieBeschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. DieHaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
DER VERANSTALTER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR GESUNDHEITLICHERISIKEN DER TEILNEHMENDEN PERSONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER TEILNAHME AN DERVERANSTALTUNG. ES OBLIEGT DEN TEILNEHMENDEN PERSONEN, DEN EIGENENGESUNDHEITSZUSTAND VORHER, GGF. DURCH KONSULTATION EINES ARZTES, ZU ÜBERPRÜFEN.DIE TEILNAHME ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR UND EIGENES RISIKO. FÜR VERLETZUNGEN,DIE DURCH ANDERE TEILNEHMENDE PERSONEN ODER AUSSENSTEHENDE DRITTE VERURSACHTWERDEN, HAFTET DER VERANSTALTER NICHT, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG.
7. Geltendes RechtDIESE VERANSTALTUNGEN UNTERLIEGEN DEUTSCHEM RECHT. UNABHÄNGIGDAVON GENIESSEN DIE TEILNEHMENDEN PERSONEN AUCH DEN SCHUTZ ALLER ZWINGENDENSCHUTZVORSCHRIFTEN (DAZU GEHÖREN INSBESONDERE DIE VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE)DERJENIGEN RECHTSORDNUNG, DIE ZUR ANWENDUNG KÄME, WENN DIESE RECHTSWAHL NICHTEINSCHLÄGIG WÄRE.